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Ferienbetreuung im Rahmen des gesetzlichen Anspruchs auf Ganztagesbetreuung für alle Erstklässler im Schuljahr 2026/27

  • Ab dem ersten Schultag 2026 besteht für Erstklässler (26/27) ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung, auch in den Ferien.
  • Der Anspruch umfasst bis zu 8 Stunden Betreuung pro Tag.
  • Es gibt maximal 4 Wochen Schließzeit pro Kalenderjahr (z. B. in den Sommerferien).
  • Die Ferienbetreuung ist kein Unterricht, sondern ein pädagogisches Betreuungs- und Freizeitangebot (z. B. Spiel-, Kreativ-, Bewegungs- oder Ausflugsangebote).
  • Die Organisation erfolgt kommunal (jeweilige Gemeinde).
  • Die Teilnahme an der Ferienbetreuung ist freiwillig, es besteht keine Nutzungspflicht.
  • Für die Ferienbetreuung fallen Elternbeiträge (je nach Träger ca. 100 € - 120 € + Essen/Woche) an.
  • Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule in Lenting wird diese Ferienbetreuung in den Horten der Grundschulen Wettstetten und Stammham sowie in der Mittagsbetreuung Hepberg angeboten. Für die Beförderung dorthin müssen die Eltern selbst sorgen.

Weitere Information erhalten Sie in Kürze hier oder direkt bei den Horten in Wettstetten und Stammham oder bei der Mittagsbetreuung Hepberg!